Innerhalb von Aesch umziehen
Damit wir Ihre neue Adresse im Einwohnerregister erfassen können, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen seit dem Umzug via Online-Dienst (eUmzug) oder aber nach wie vor auch persönlich am Schalter.
Voraussetzungen für die Benutzung des eUmzugs:
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Personen mit Schweizer Bürgerrecht; Personen mit EU/EFTA Staatsangehörigkeit und Ausweis B, C, Ci oder L sowie Personen aus Drittstaaten mit den Ausweisen B, C, Ci oder F.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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